Allgemeine FAQs zur Förderung von Darstellender Kunst
Darstellende Kunst
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Was sind die empfohlenen Honoraruntergrenzen für Projektanträge in den Darstellenden Künsten?
Bei der Erstellung von Förderanträgen sowohl bei öffentlichen wie auch bei privaten Förderern auf Landes- und Bundesebene empfiehlt der LAFT Berlin die Berechnung von Honoraren auf Basis einer Honoraruntergrenze. Diese sollte 2000,00 Euro Brutto (mit KSK), 2500,00 Euro Brutto (ohne KSK), pro Monat bei Vollbeschäftigung betragen. Für Projektmitarbeiter/innen in Teilzeit berechnet sich die Honoraruntergrenze je nach Dauer der Mitarbeit, ausgehend von einer 40 h-Arbeitswoche bei Vollzeitbeschäftigung, ergibt sich ein Stundensatz von 12,50 Euro Brutto (mit KSK), 15,60 Euro Brutto (ohne KSK). Der LAFT empfiehlt neben des Proben- und Vorstellungszeitraums auch Recherche sowie Vor- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen.
Link zur ausführlichen Empfehlung
(Quelle: LAFT Berlin - Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V., Stand: 16.03.2016)
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Ich bin selbstständig im Bereich "Darstellende Kunst". Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Sozialversicherung bestehen für mich?
Angehörigen dieser Berufsgruppe steht die Möglichkeit offen, sich über die ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Künstlersozialkasse für das Alter und im Krankheitsfall sozial abzusichern. Bei Interesse finden Sie alle Informationen auf der Homepage der ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de. -
Für eine Aufführung/Performance möchte ich einen Text von ... verwenden. Wo bekomme ich Informationen über die entsprechenden Gebühren und Verwertungsrechte?
Bei derartigen Sachverhalten ist die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zuständig, sie nimmt treuhänderisch die Ansprüche von Autorinnen Autoren im Sinne des Urheberrechtes wahr. Nähere Informationen zur VG Wort unter: www.vgwort.de.
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Wo kann ich ein Tanzstudio/einen Proberaum in Berlin mieten?
Bitte besuchen Sie für entsprechende Informationen folgende Website: www.tanzraumberlin.de.
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Welche Interessenvertretungen existieren für Tänzerinnen und Tänzer in Berlin?
Der Dachverband Zeitgenössischer Tanz e.V. (www.ztberlin.de) engagiert sich, um individuellen Belangen eine Stimme zu geben. Ebenfalls Lobbyarbeit betrieben wird durch das Projekt TanzRaumBerlin. Nähere Informationen dazu unter www.tanzraumberlin.de und in der Datenbank von Creative City Berlin.
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Gibt es in den einzelnen Bezirken Berlins Ansprechpartner für kulturelle Vorhaben/ Initiativen?
Es lohnt sich, angedachte kulturelle Projekte den jeweiligen Bezirks- bzw. Kulturämtern vorzustellen. Das entsprechende Kunst- bzw. Kulturamt in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/kunst-kulturaemter.
FAQs zur Förderung von Darstellender Kunst durch den Berliner Senat
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Gibt es eine Nachwuchsförderung durch den Berliner Senat im Bereich Darstellende Kunst?
Seit 2010 gibt es im Rahmen der Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Projektförderung eine Einstiegsförderung in Form von Stipendien. Diese Stipendien können Berufseinsteiger erhalten, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der Darstellenden Kunst abgeschlossen haben, Quereinsteiger mit nachgewiesener künstlerischer Qualität und Berufsumsteiger innerhalb der Darstellenden Kunst (z.B. vom Tänzer zum Choreographen oder von der Schauspielerin zur Regisseurin). Einstiegsförderung kann nur beantragen, wer bisher noch keine anderweitige Förderung durch die Berliner Kulturverwaltung erhalten hat. Die Vergabe erfolgt jährlich durch eine Fachjury. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr möglich.(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Wer kann sich beim Berliner Senat für die Einstiegsförderung im Bereich Darstellende Kunst bewerben?
Die Einstiegsförderung wird in Form von Stipendien vergeben. Diese Stipendien können Berufseinsteiger erhalten, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der Darstellenden Kunst abgeschlossen haben, Quereinsteiger mit nachgewiesener künstlerischer Qualität und Berufsumsteiger innerhalb der Darstellenden Kunst (z.B. vom Tänzer zum Choreographen oder von der Schauspielerin zur Regisseurin). Einstiegsförderung kann nur beantragen, wer bisher noch keine anderweitige Förderung durch die Berliner Kulturverwaltung erhalten hat. Die Vergabe erfolgt jährlich durch eine Fachjury. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr möglich.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Ich bin Migrant/in und plane ein künstlerisches Projekt, welches die kulturellen Traditionen und speziellen Ausdrucksformen meiner Heimat zum Thema hat. Gibt es für interkulturelle Projekte Fördergelder vom Senat?
Ja, es gibt ein Programm, das spartenübergreifend künstlerische Projekte von Migrantinnen und Migranten, die in Berlin leben, fördert. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Bereich Förderprogramme und auf der Seite der Berliner Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/interkulturelle-projekte.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Welche Stipendien werden im Bereich "Tanz" von der Kulturverwaltung des Berliner Senates vergeben?
Für in Berlin lebende, bereits ausgewiesene Tänzer/innen und Choreografinnen und Choreografen mit einer abgeschlossenen Ausbildung werden Stipendien in Form einer Weiterbildungsmaßnahme vergeben. Die/der Antragsteller/in muss im Bereich Zeitgenössischer Tanz tätig sein. Weiterführende Informationen zu Förderkriterien, Ansprechpartnern und Antragstellung finden Sie im Bereich Förderprogramme und auf der Seite der Berliner Senatskanzlei - Kulturelle Angelgenheiten unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Welche weiteren Angebote des Berliner Senats zur Projektförderung gibt es?
Die Berliner Kulturverwaltung bietet in den Bereichen Internationaler Kulturaustausch und Interkulturelle Projektarbeit weitere Angebote zur Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Projektförderung. Detaillierte und spartenbezogene Informationen finden Sie im Bereich Förderprogramme und auf der Seite der Berliner Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme.Anträge zur Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Projektförderung können außerdem eingereicht werden beim Hauptstadtkulturfonds (HKF). Informationen zum HKF finden Sie unter: www.berlin.de/hauptstadtkulturfonds/typo/index.php.Diverse Stiftungen unterstützen kulturelle Projekte. Ein ausführliches Stiftungsverzeichnis für Berlin finden Sie in unserem Förderfinder.
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Kann ich für die Ausstattung, den Ausbau bzw. den Erhalt meiner Spielstätte eine Förderung bei der Kulturverwaltung des Berliner Senates beantragen?
Ja, im Rahmen der Spielstättenförderung können für Produktions- bzw. Aufführungsorte für derlei Zwecke Gelder beantragt werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie im Bereich Förderprogramme und auf der Seite der Berliner Senatskanlei - Kulturelle Angelegenheiten unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Was kann im Rahmen der Einzelprojektförderung im Bereich Darstellende Künste beim Berliner Senat beantragt werden?
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktions-kostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Ausführliche Informationen unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst/artikel.82004.php.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Was wird im Rahmen der Basisförderung für Darstellende Künste durch den Berliner Senat finanziert?
Eine Basisförderung kann nur beantragt werden, wenn die Theater-/ Tanzgruppe bzw. das privatrechtlich organisierte Theater über eine bereits ausgewiesene künstlerische Eigenart als auch künstlerisches Entwicklungspotential verfügen, sprich ein gewisses Renommee vorweisen. Unter www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst/artikel.81996.php und im Bereich Förderprogramme finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderkriterien und Ansprechpartnern.
Es können Zuschüsse für die allgemeine Theaterarbeit, die Erarbeitung von Produktionen sowie gegebenenfalls Betriebszuschüsse beantragt werden. Aufführungskosten können in der Regel nicht finanziert werden. Die Basisförderung kann für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt werden. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Welche Förderprogramme gibt es für Theater- bzw. Tanzgruppen in Berlin?
Gruppen dieser Sparten können sich um Einzelprojekt- bzw. Basisförderung bewerben. Für nähere Informationen zu den Förderprogrammen, -bedingungen, Antragsfristen etc. schauen Sie bitte im Bereich Förderprogramme und auf der Seite der Berliner Senatskanzlei - Kulturelle Angelgenheiten unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Ich betreibe ein privatrechtlich organisiertes Theater in Berlin. Welche Förderangebote gibt es bei der Kulturverwaltung des Berliner Senates?
Seitens der Berliner Kulturverwaltung werden Basisförderungen, Einzelprojektförderungen als auch Spielstättenförderungen vergeben. Für nähere Informationen zu den Förderprogrammen, -bedingungen, Antragsfristen etc. schauen Sie bitte unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Welche Netzwerke/Institutionen im Bereich Darstellende Kunst bestehen in Berlin?
Es gibt den Landesverband freier Theaterschaffender Berlin www.laft-berlin.de.
Für den Bereich Tanz möchten wir Ihnen folgende Webseite empfehlen: www.tanzraumberlin.de.
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Wie detailliert muss der Finanzierungsplan für einen Projektantrag sein?
Die Anforderungen an den Finanzplan sind in den einzelnen Bereichen unterschiedlich. Bitte unter der jeweiligen Sparte im Bereich Programme nachschauen. Viele Stiftungen haben ein eigenes Formular für den Darstellung der Projektkosten
[Mehr: Klick auf den Begriff]Finanzierungsplan eines Förderantrags. Allgemeine Informationen zum Finanzplan finden Sie unter Tipps und Tricks auf unserer Seite.(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Gibt es die Antragsformulare der Berliner Senatskanzlei auch als elektronisch ausfüllbare Dateien?
Für die Mehrzahl der Förderprogramme der Berliner Senatskanzlei ist eine elektronische Bewerbung über einen Online-Antrag möglich, mit dem auch alle Anlagen hochgeladen werden können. Weitere Informationen finden Sie im Antragscenter.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Welches Dokument gilt als verbindliche Förderzusage des Berliner Senats?
Eine Förderzusage des Berliner Senats ist noch nicht verbindlich, da diese nur eine Inaussichtstellung von Fördergeld bedeutet. Verbindlich wird die Zusage mit Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nach dessen Erstellung dürfen die Ausgaben getätigt/Projekte umgesetzt werden.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Wie muss mein Antrag aussehen bzw. was muss ich zusammen mit dem Antrag einreichen, um Fördergelder vom Senat zu bekommen?
Alle Antragsformulare und diesbezügliche Merkblätter mit Hinweisen zur Antragstellung finden Sie unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme.
(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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Kann ich mich mehrmals hintereinander an derselben Ausschreibung der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten beteiligen?
Für Arbeitsstipendien ist nur alle drei Jahre eine Bewerbung möglich, bei Katalog- und Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind.
[Mehr: Klick auf den Begriff]Projektförderung hingegen jedes Jahr.(Quelle: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, Stand: 16.03.2016)
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